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Der Kaufvertrag und der Schutzvertrag
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Anonymous
Gast





Verfasst am: 10.01.2005 - 23:26    Titel: Der Kaufvertrag und der Schutzvertrag  

Hallo zusammen,

wir haben hier 3 verschiedene Kaufverträge unserer Rassekatzen vorliegen. Jetzt geht es darum, daß wir, wie viele von Euch wissen, Frisco ja zu 93% wieder abgeben müssen und wir möchten einen Vertrag aufsetzen.

Dieser soll ja ein Schutzvertrag sein, in einem der Kaufverträge muß ich z.B. 1.000 Euro Vertragsstrafe zahlen, wenn ich irgendetwas aus diesem Vertrag nicht einhalte. Als Züchter finde ich diese Klausel garnichtmal soooo schlecht, aber für einen Schutzvertrag finde ich sie unpassend.

Jetzt möchte ich mal um Eure Gedanken bitten. Schutzvertrag, was sollte da rein? :wink:

Unserer Meinung nach:

- kein Freigang, da Rassekatze (zu den üblichne Freiganggefahren kommt eben noch die Diebstahlsgefahr hinzu).
- keine Abgabe an ein Versuchslabor, Tierhändler oder Tierheim
- keine Zwinger- oder Einzelhaltung (ist in diesem Fall nicht relevant, aber trotzdem).
- Rückkaufsrecht, obwohl, wir als "Zwischenhändler"?

Was noch?
Unangemeldetes Besuchsrecht halten wir für übertrieben, davon ab, wer macht das schon? :shock:

Falls Euch noch was einfallen sollte, her damit!

Liebe Grüße,
Iris
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tortiecat
Gast


Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 853
Wohnort: bei köln

Verfasst am: 11.01.2005 - 00:10    Titel:  

hallo, iris! wir mussten uns ja selbst auch schon mit dem erstellen eines schutzvertrages befassen (damals bei bilbo, der so gar nicht mit leila klar kommen wollte und umgekehrt.) zudem haben wir ja im laufe der jahre auch schon etliche kauf- und schutzverträge unterschrieben, hier also noch meine gesammelten anmerkungen. die wichtigsten punkte habt ihr meiner meinung nach auf jeden fall schon drin. was ich noch ergänzen würde, wäre - doch wohlmöglich habt ihr das einfach nicht hier erwähnt -
- daß beim wechsel des wohnorts benachrichtigung zu 'erfolgen' hat,
- daß im falle einer abgabe des tieres im vorfeld informiert werden muss - evt. könnte man auch in absprache handeln - so könntet ihr ggf auch einfluss nehmen - rückkaufsrecht ist ja gerade bei euch wohl nicht sinnvoll, aber dran bleiben ist ja auf jeden fall wichtig und sollte akzeptiert werden; name/adresse der neuen halter sind bekannt zu geben
- daß entsprechende massnahmen beim sogenannten 'abhanden kommen' des tieres bei polizei, tierschutz und tasso etc. eingeleitet werden müssen
- und, im falle des falles, information beim ableben des tieres...
unangemeldete besuche finde ich überflüssig, aber gelegentliches nachfragen und ggf. gemeldete besuche sollten drin sein. denn ob ein tier sich wohl fühlt und gut gehalten wird, merkt man auch beim normalen besuch... und das haben wir bei bilbos dosis jetzt über 1,5 jahre praktiziert, haben uns gegenseitig besucht, in unserer katzenlosen zeit ist er sogar mal wieder auf besuch mitgekommen, trotz meiner bedenken war das total unproblematisch für ihn. jetzt sind die drei leider wieder in die ursprüngliche heimat in die nähe von berlin gezogen, so daß der kontakt künftig spärlich ausfallen wird.
kopf hoch, denn ich weiß, es fällt so schwer... nur eine maßnahme, die mensch treffen kann, daß es dem tier so gut wie möglich geht...
glg, katja
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Elke-030
Gast


Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 2848
Wohnort: Berlin

Verfasst am: 11.01.2005 - 10:31    Titel:  

Hallo Iris,

wenn Du magst, kann ich Dir ein Mustervertrag vom Tierschutzverein zukommen lassen.

Darin wird dem neuen Besitzer z. B. kein Eigentum am Tier übertragen. Somit ist eine Weitergabe an Dritte ohne Deine Zustimmung unmöglich!

Ferner wird auf solche Dinge wie Kippfensterschutz vertraglich eingegangen.

Dann finde ich es sehr sinnvoll, wenn im Krankheitsfall an eine Einschläferung gedacht wird, Du zu Rate gezogen werden musst - außer bei dringender Notwendigkeit.

Liebe Grüße
Elke
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russian
Gast


Anmeldungsdatum: 05.04.2004
Beiträge: 679
Wohnort: Dortmund

Verfasst am: 11.01.2005 - 20:33    Titel:  

Hallo Iris,

die Rückkaufoption halte ich für eine der Wichtigsten im Vertrag und sie hat wohl als einzige Aussicht auf Bestand vor einem Gericht.
Aber hast Du schon einmal an einen Pflegevertrag gedacht?, er behält Euch das Eigentumsrecht an Frisco vor und somit auch immer das Bestimmungsrecht, sollte ein Verkauf, eine Operation, ein Wohnungswechsel etc. anstehen. Ist das Tier in guter Hand muß dieser Vertrag niemals zitiert werden, aber er allein hat auch vollen rechtlichen Bestand.

Viele Grüße
Eva
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