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BGH kippt Pauschalverbot von Tierhaltung
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Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2002
Beiträge: 3057
Wohnort: Die Wetterau, Hessen

Verfasst am: 14.11.2007 - 13:43    Titel: BGH kippt Pauschalverbot von Tierhaltung  

Hallo zusammen,

in vielen Standard-Mietverträgen existiert eine Klausel, daß Tierhaltung in der Wohnung verboten oder nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig sei.

Der BGH hat heute entschieden, daß eine so pauschale Aussage nicht zulässig ist und der Vermieter nicht ohne sachliche Gründe seine Zustimmung verweigern kann.

Haustierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, in einer Mietwohnung kann damit nicht länger pauschal ausgeschlossen oder von der "Gnade" des Vermieters abhängig gemacht werden.

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,517301,00.html

Viele Grüße,
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Khyrsanth



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 1761

Verfasst am: 15.11.2007 - 09:41    Titel:  

Danke für den Link Klaus!

Hab da gestern auch nen kurzen Bericht in den Nachrichten drüber gesehen.

So dürfen Tiere nur noch mit sachlicher Begründung verboten werden.

z.B. wenn der Vermieter ernsthafte (begründbare?) Sorgen hat dass eine Katze den Mietgegenstand zerstören könnte ( :roll: ) oder wenn z.B. jemand einen Hund der unter das Kampfhundegesetz fällt in einem Mehrfamilienhaus halten will in dem es auch kleine Kinder gibt.
o.ä.
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