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Anmeldungsdatum: 13.11.2002
Beiträge: 3057
Wohnort: Die Wetterau, Hessen
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| Verfasst am: 14.11.2007 - 13:43 Titel: BGH kippt Pauschalverbot von Tierhaltung |
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Hallo zusammen,
in vielen Standard-Mietverträgen existiert eine Klausel, daß Tierhaltung in der Wohnung verboten oder nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig sei.
Der BGH hat heute entschieden, daß eine so pauschale Aussage nicht zulässig ist und der Vermieter nicht ohne sachliche Gründe seine Zustimmung verweigern kann.
Haustierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, in einer Mietwohnung kann damit nicht länger pauschal ausgeschlossen oder von der "Gnade" des Vermieters abhängig gemacht werden.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,517301,00.html
Viele Grüße, |
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