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Katze trotz Haustierverbot im Meitvertrag?
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ClauditheCat



Anmeldungsdatum: 19.06.2011
Beiträge: 2

Verfasst am: 19.06.2011 - 14:51    Titel: Katze trotz Haustierverbot im Meitvertrag?  

Hallo liebes Forum,

ich möchte mir unbedingt eine Katze holen und könnte mir hier schon viele nützliche Tipps holen. Leider habe ich jetzt gesehen das bei mir im Mietvertrag drin steht das Haustiere in der Wohnung nicht erlaubt sind. Kann ich mir trotzdem eine Katze holen, da diese ja ruhiger sind als Hunde und daher keinen Lärm machen. So das das eigentlich niemandem Auffallen würde :-) Nur Frag ich mich jetzt was ist wenn einer der Nachbarn das mitbekommt und dies dem Vermieter erzählt? Kann es dann passieren das ich meine Katze wieder abgeben muss oder mir der Vermieter kündigen kann?


Gruß Claudi
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Grommiz



Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 512
Wohnort: Hannover

Verfasst am: 19.06.2011 - 19:48    Titel:  

Hallo und herzlich Willkommen hier im Forum!

Die Klausel, das Haustiere in der Wohnung nicht erlaubt sind, ist so nicht mehr zulässig:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnungen_aid_139129.html
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fluegerl



Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 783
Wohnort: Grafing b. München

Verfasst am: 19.06.2011 - 20:56    Titel:  

Also, einfach "heimlich" eine Katze ins Haus holen würde ich nicht. Das ist nur eine Frage der Zeit, bis einem Nachbarn z. B. das Katzenstreu im Müll auffällt oder so.

Frag doch deinen Vermieter nochmal und weise ihn auf das von Grommiz verlinkte Urteil hin.

Ich denke man muss das auch aus Vermieter-Sicht sehen. Unter Umständen macht die Katze die Tapete kaputt (falls vorhanden), zerkratzt die Fensterrahmen, die Türen oder sonst was. Wäre zwar dann wohl eher dein Problem (in finanzieller Hinsicht meine ich), aber ich würd das trotzdem nicht einfach hinter dem Rücken deines Vermieters machen. Das führt in meinen Augen im Endeffekt so oder so zum Streit.
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Grommiz



Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 512
Wohnort: Hannover

Verfasst am: 20.06.2011 - 04:54    Titel:  

Ich gehe mal davon aus dass jeder, der für sich selbst verantwortlich ist, heutzutage eine Haftpflichtversicherung hat. Deshalb halte ich das Gegenargument von Vermietern wegen eventueller Schäden für absoluten Quatsch. Als Mieter muss ich die Wohnung doch eh in einem vernünftigen Zustand wieder verlassen und eventuelle Schäden auf eigene Kosten oder ggf. als Versicherungsfall beseitigen.
Bei einem Hund, dem ja auch andere Hausbewohner begegnen oder der eventuell Lärmbelästigung verursachen kann, ist das eine andere Sache.
Aber selbst ohne Katzen in der Wohnung können Schäden entstehen ;-) ...

Trotzdem will man ja einen möglichst guten Start in das Mietverhältnis. Also würde ich den Vermieter schon auf die veränderte Gesetzeslage aufmerksam machen und ihm gleichzeitig versichern dass die Katze(n) ausschließlich in der Wohnung bleiben werden und somit niemand belästigt werden wird. Natürlich auch dass Du eventuelle Schäden beseitigen wirst.
Als wir noch zur Miete wohnten gab es die Klausel mit dem Tierhaltungsverbot noch. Wir haben uns immer schon beim ersten Anruf erkundigt wie es mit Katzen aussieht und schon so einige anfänglich negative Äußerung erhalten. Nachdem wir aber gesagt haben dass sie niemanden stören werden, hatten wir bei all den Wohnungssuchen und -wechseln (und das waren einige ;-) ) nur drei die bei ihrem nein blieben.
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Monalisa



Anmeldungsdatum: 16.02.2011
Beiträge: 115
Wohnort: NRW

Verfasst am: 20.06.2011 - 09:31    Titel:  

Grommiz schrieb:
Hallo und herzlich Willkommen hier im Forum!

Die Klausel, das Haustiere in der Wohnung nicht erlaubt sind, ist so nicht mehr zulässig:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnungen_aid_139129.html


Die Sachlage hat sich nicht geändert. Bei dem Gerichtsurteil geht es lediglich um die Formulierung im Mietvertrag.

Für Hund oder Katze benötigt man nach wie vor die Erlaubnis des Vermieters.
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Grommiz



Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 512
Wohnort: Hannover

Verfasst am: 20.06.2011 - 16:43    Titel:  

Monalisa schrieb:
Grommiz schrieb:
Hallo und herzlich Willkommen hier im Forum!

Die Klausel, das Haustiere in der Wohnung nicht erlaubt sind, ist so nicht mehr zulässig:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnungen_aid_139129.html


Die Sachlage hat sich nicht geändert. Bei dem Gerichtsurteil geht es lediglich um die Formulierung im Mietvertrag.

Für Hund oder Katze benötigt man nach wie vor die Erlaubnis des Vermieters.


Für Hund ja, für Katzen nein .... Katzen gelten rechtlich schon länger als Kleintiere, zumindest habe ich schon vor einigen Jahren von entsprechenden gerichtsurteilen gehört.

Zitat aus dem Artikel:
Die Klausel, wonach Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt sind, stufte der Bundesgerichtshof als unwirksam ein.

Hab da noch was gefunden:
Halten einer Katze

Nach Auffassung des Vermieters war das Halten einer Katze in dessen Mietwohnung unerlaubt, und er kündigte das Mietverhältnis fristlos. Nach dem Urteil des Landgerichts München stellt das Halten einer Katze trotz Abmahnung des Vermieters keinen Pflichtverstoß dar. Die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Katzen gehören, kann nicht vertraglich untersagt werden. Erst recht nicht bei Formalmietverträgen. LG München Az.: 14S 13615/98 Quelle: http://www.geliebte-katze.de/information/recht-rat/mietrecht.html
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fluegerl



Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 783
Wohnort: Grafing b. München

Verfasst am: 20.06.2011 - 18:48    Titel:  

Haftpflicht, Urteile alles recht und schön.

Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung, dass ich mir in einer Mietwohnung nicht heimlich, ohne Wissen des Vermieters, eine Katze anschaffen würde. Das ist doch nur eine Frage der Zeit, bis es jemand merkt. Sowas trägt ja dann nicht unbedingt zu einem guten Vermieter-Mieter-Verhältnis bei.

Aber im Endeffekt muss das jeder selber wissen und mit sich ausmachen.
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ClauditheCat



Anmeldungsdatum: 19.06.2011
Beiträge: 2

Verfasst am: 20.06.2011 - 23:34    Titel:  

Hey,

danke für die schnellen antworten :-)

Zitat:
Die Klausel, das Haustiere in der Wohnung nicht erlaubt sind, ist so nicht mehr zulässig:


Besonders für den Artikel vom Fokus.
Zum Glück habe ich noch mal nachgefragt, denn ich habe beim Suchen nur Artikel mit Gerichtsurteilen gefunden wo steht das der Vermieter entscheiden darf ob sein Mieter ein Haustier halten darf oder nicht.

Ich habe zu meinem Vermieter gesagt das ich im Fokus gelesen habe das diese Klausel wegen einem Gerichtsurteil so nicht mehr gültig ist und eine Katze ja auch nicht so schlimm ist wie ein Hund. Habe ihm dabei noch schöne Augen gemacht und gesagt das die niemanden stören wird. Darauf hin konnte er ja nur zustimmen :) Naja, vielleicht ließ er sich auch darauf ein weil er weiß das es bei mir in der Wohnung sauber ist.

Ich finde aber auch, dass die Argumente mit der Tapete nicht wirklich ziehen, den die kann man bei dem Auszug erneuern. Das mit den Fenstern und Türen kann ich aber verstehen. Doch so wie ich hier im Forum schon gelesen habe kann man dem ja vorbeugen. In dem man andere schöne Kratzstellen schafft und mein Leon so gar nicht auf die Idee kommt woanders zu kratzen.
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Kathy



Anmeldungsdatum: 10.03.2004
Beiträge: 2162
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: 21.06.2011 - 18:06    Titel:  

Huhu,

toll, dass du mit dem Vermieter gesprochen hast, erleichtert sicherlich einiges! Lass es dir aber bitte schriftlich geben, nicht dass nachher noch Ärger kommt. Mündliche Absprachen haben es in sich...

Im Übrigen: es gibt unterschiedliche Urteile, meines Wissens nach noch kein Allgemeingültiges: einige Richter haben entschieden, dass das Halten einer Katze vom Vermieter nicht verboten werden kann, andere schon.
Aber es war ein guter Schachzug, den Focus-Artikel zu nehmen!
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fluegerl



Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 783
Wohnort: Grafing b. München

Verfasst am: 21.06.2011 - 18:44    Titel:  

Find ich auch super, dass du das mit deinem Vermieter geklärt hast.

Dann wünsche ich dir viel Spaß mit deinem neuen Mitbewohner! :D
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Kitty



Anmeldungsdatum: 31.01.2010
Beiträge: 627
Wohnort: 21244 Buchholz in der Nordheide

Verfasst am: 21.06.2011 - 19:14    Titel:  

Genauso haben wir es auch gemacht: Nett gefragt, versichert dass niemand belästigt wird und zack - hatten wir Jimmy.
Und nun ist auch der Vermieter zufrieden. :)
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Kitty



Anmeldungsdatum: 31.01.2010
Beiträge: 627
Wohnort: 21244 Buchholz in der Nordheide

Verfasst am: 21.06.2011 - 19:14    Titel:  

Freut mich übrigens dass es bei euch auch geklappt hat. :)
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Ricardo



Anmeldungsdatum: 05.05.2011
Beiträge: 29

Verfasst am: 21.06.2011 - 19:43    Titel:  

Hast du eine Hausratversicherung? Ich hatte meine Katze damals da mit aufgenommen. Beim Auszug waren die Türen etwas zerkratzt und somit hat den Schaden meine Hausratversicherung gezahlt.
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Mikesch



Anmeldungsdatum: 07.12.2009
Beiträge: 1749
Wohnort: Bremen

Verfasst am: 22.06.2011 - 07:34    Titel:  

Meines Wissens ist da nicht die Hausratversicherung, sondern die private Haftpflicht zuständig. Und in der Regel ist eine Katze mitversichert, im Gegenteil zu einem Hund. Aber nachfragen würde ich schon.

Ich habe die Pipi-Schäden im Laminat durch Ole auch durch meine Haftpflichtversicherung ersetzen lassen. Haben die auch problemlos übernommen.

Und super, der Weg, den Du gewählt hast, war sicher der richtige :D
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Ricardo



Anmeldungsdatum: 05.05.2011
Beiträge: 29

Verfasst am: 23.06.2011 - 11:12    Titel:  

BEi mir hat das damals die Hausrat bezahlt, da mein Vermieter mein Versicherungsmakler war und bei Abschluss die Katze mit eingetragen hat. :D
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Mikesch



Anmeldungsdatum: 07.12.2009
Beiträge: 1749
Wohnort: Bremen

Verfasst am: 24.06.2011 - 07:30    Titel:  

Oh, dann kann man wohl beides nehmen bzw. entweder oder. Oder ist man dann doppelt versichert? Hoffentlich hat sich die Hausrat dadurch nicht erhöht, denn dann hätte Dich Dein Vermieter ein wenig übern Kamm gezogen.

Aber gut zu wissen :D
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