Im Rotlichtbezirk bin ich eben über die Frage nach Tierarztkosten gestolpert. Da das ja von generellem Interesse beim Tierarztbesuch ist, poste ich hier nochmal die allgemeine Info:
Tierärzte müssen nach der Gebührenordnung für Tierärzte abrechnen!
Hier findet man die GOT und einige Rechenbeispiele.
Einerseits dürfen Tierärzte nicht weniger berechnen, als den einfachen Satz nach GOT. Nach GOT muß auch jede einzelne Maßnahme abgerechnet werden. Preisschwankungen kommen oft dadurch zustande, dass halt nicht jeder Posten berechnet wird - das ist dann in der Tendenz für den Tierhalter günstiger.
Andererseits darf bei besonders aufwendigen Eingriffen/Untersuchungen ein Zeitfaktor in den Betrag nach GOT eingerechnet werden.
Edit: Verbrauchsmaterialien (z. B. Verbände, Nahtmaterial) und Mediakmente (z. B. Narkosemittel, Impfstoff) werden zusätzlich berechnet! (s. §6 und §8 der GOT)
Alles in allem ist die GOT nicht sehr übersichtlich (mit ein Grund, weshalb TÄ doch gerne Pauschalpreise für OP's angeben), aber man hat wenigstens einen Anhaltspunkt. Im Zweifelsfalle immer nach einer Rechnung (mit einzelnen US/Eingriffen) fragen, dann hat man es nochmal schriftlich und somit etwas in der Hand, falls man wirklich über's Ohr gehauen wurde.
Ich hoffe, der Link hilft dem einen oder anderen weiter,
liebe Grüße, Ilse |